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Elster Zertifikat
17.07.20
Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 endet, Stichtag 31.7. nicht verpassen
Unterschied: Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Steuererklärung

  • Sofern du (und dein Ehegatte) das ganze Jahr nur Arbeitslohn bezogen hast, bist du grundsätzlich nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Es lohnt sich allerdings im Regelfall und du kannst zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.

 

  • Liegt jedoch einer der folgenden Gründe vor, musst du verpflichtend eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Gründe für eine Abgabepflicht:

  • du hattest mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (Steuerklasse 6)
  • Ehepartner, mit Steuerklassen 3 und 5 bzw. Steuerklasse 4 mit Faktor
  • es wurde Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld erhalten
  • Krankengeld, Verletztengeld gezahlt
  • Mutterschaftsgeld, Elterngeld, o.ä. bezogen
  • du wurdest vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert
  • Einkünfte neben bzw. anstatt dem Arbeitslohn (Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, usw.) lagen vor
  • auf deiner Lohnsteuerbescheinigung sind Freibeträge (z.B. für Werbungskosten) eingetragen
  • es wurde eine Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit gezahlt und die Fünftelregelung angewendet
  • bei ausländischen Einkünfte
  • Verluste aus den Vorjahren sollen verrechnet werden
  • ...

 

  • Diese Aufzählung umfasst nur die häufigsten Gründe und ist nicht abschließend, es gibt noch viele Spezialfälle.
  • Wenn du unsicher bist, kontaktiere uns bitte einfach.

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Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2019?

Pflicht zur Abgabe:

  • Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Mit steuerlicher Vertretung, beispielsweise durch unseren Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2021.

 

freiwillige Steuererklärung:

  • Hier endet die Frist nach 4 Jahren, die Steuererklärung 2019 kann beispielsweise bis zum 02.01.2024 abgegeben werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

  • Eine Verlängerung über die genannten Fristen hinaus, wird nur in Ausnahmefällen gewährt (z.B. Krankheit).
  • Wird die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingereicht, kann der Finanzbeamte einen Verspätungszuschlag festsetzen, welcher deine Abgabenlast erhöht.
  • Hierfür fallen mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung zusätzlich an.
  • Nach dem 01.03.2021 wird zwingend automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
  • Wird trotz mehrmaliger Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben, wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen, die gewöhnlich zuungunsten vom Steuerpflichtigen ausfällt.

 

  • Wir empfehlen daher, die Steuererklärung immer rechtzeitig abzugeben, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Mit dem steuerKNACKER Lohnsteuerhilfeverein hast du länger Zeit und kannst du keine Frist mehr verpassen.

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