Die Steuererklärungen 2023 können jetzt in Angriff genommen werden, da sämtliche Daten bis zum 29. Februar ans Finanzamt übermittelt wurden.

Der elektronische Belegabruf über ELSTER bietet unseren Mitgliedern zahlreiche Vorteile und erleichtert den Prozess der Steuererklärung erheblich. Durch den automatischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Rentenkassen, Versicherungen und der Agentur für Arbeit mit dem Finanzamt werden nicht nur Zeitersparnis und Effizienz gewährleistet, sondern auch die Genauigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen verbessert.
Dabei werden folgende Daten an das Finanzamt übermittelt:
- von deinem Arbeitgeber:
- Bruttoverdienst
- Sämtliche Abzüge
- Sonderzahlungen
- Arbeitgeberzuschüsse
- Steuerfreie Bezüge
- von der Krankenkasse:
- Krankengeldzahlungen
- Beiträge
- vom Rentenversicherungsträger:
- Rentenzahlungen
- von der Agentur für Arbeit:
- Arbeitslosengeld
- von Banken, Versicherungen und Bausparkassen
- durch Kaptialerträge in Anspruch genommene Freistellungsaufträge
- Beiträge zu Riester- u. Rürup-Verträgen
Der elektronische Belegabruf bietet dir folgende Vorteile im Detail:
- Effizienz und Zeitersparnis
Durch den elektronischen Belegabruf entfällt das Suchen und Einreichen dieser Belege. Dies spart Zeit und reduziert den Aufwand. Bearbeitungszeiten werden verkürzt und mögliche Rückfragen entfallen. Deine Steuererklärung ist zum Termin bereits zu einem großen Teil erstellt.
- Richtigkeit und Vollständigkeit
Aufgrund der Datenübernahme kann es zu keinen Tippfehlern oder ähnliches kommen. Auch können keine Eingaben vergessen werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Eine Verlängerung über die genannten Fristen hinaus, wird nur in Ausnahmefällen gewährt (z.B. Krankheit).
- Wird die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingereicht, kann der Finanzbeamte einen Verspätungszuschlag festsetzen, welcher deine Abgabenlast erhöht.
- Hierfür fallen mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung zusätzlich an.
- Nach dem 01.03.2021 wird zwingend automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
- Wird trotz mehrmaliger Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben, wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen, die gewöhnlich zuungunsten vom Steuerpflichtigen ausfällt.
- Wir empfehlen daher, die Steuererklärung immer rechtzeitig abzugeben, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Mit dem steuerKNACKER Lohnsteuerhilfeverein hast du länger Zeit und kannst du keine Frist mehr verpassen.