Jetzt kann es mit den Steuererklärungen 2020 losgehen
Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber und Behörden alle relevanten Daten an die Finanzverwaltung übermitteln.
Dazu gehören die Jahreslohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld etc.), Renten, Beiträge zu Riester-Verträgen und vieles mehr.
Somit ist erst seit Anfang März die Erstellung der Steuererklärungen 2020 sinnvoll.
Wir unterstützen dich dabei gerne ...
Auswirkungen von Corona auf die Steuererklärung
Durch die Corona Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen erhielten viele Arbeitnehmer*innen Kurzarbeitergeld. Wer dies erhalten hat, muss in der Regel die Steuererklärung abgeben, hat also eine Abgabepflicht.
Auch kann für Arbeitnehmer*innen unter Umständen die neu eingeführte Homeoffice Pauschale bzw. Kosten für ein Arbeitszimmer beantragt werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Fahrtkosten zum Arbeitgeber sich verringern.
Hier sollte genau nachgerechnet werden, um keinen Vorteil zu übersehen!
Weitere Änderungen
Bei auswärtiger Tätigkeit können höhere Verpflegungspauschalen angesetzt werden.
Für Alleinerziehende wurde Entlastungsbetrag um 2100 € erhöht. Dieser wurde bei vielen in der Gehaltsabrechnung noch nicht berücksichtigt. Dies kann in der Steuererklärung 2020 nachgeholt werden und wirkt sich positiv auf das steuerliche Ergebnis aus.
Gerade im Corona-Steuerjahr 2020 ist es wichtig nichts zu vergessen, um eine mögliche Steuerrückzahlung zu vermeiden!
Die steuerKNACKER beraten euch gerne!