Damit ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es muss ein abgeschlossener und abgetrennter Raum in der Wohnung oder dem Haus sein. Ein Raumteiler z.B. im Wohnzimmer reicht hingegen nicht aus.
- außerdem darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Dies wäre z.B. das klassische Büro in der Firma.
- auch muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen. Hier ist ein unbegrenzter steuerlicher Abzug zulässig!Dies ist z.B. der Fall bei freiberuflich Tätigen oder Hausgewerbetreibende
Steuer-Aktuell:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für 2020 und 2021 die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Hier können jährlich max. 600 Euro abgesetzt werden.
Du fragst dich, ob bei dir die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer vorliegen oder du von der Homeoffice-Pauschale profitieren kannst?
Wir helfen weiter!
Welche Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden?
Wenn die Voraussetzugen für das Arbeitszimmer vorliegen, stelllt sich nun die Frage, welche Kosten absetzbar sind.
Mietwohnung:
- hier wird anteilig nach Quadratmeter des Arbeitszimmers berechnet. Es fallen sowohl der anteilige Betrag für Miete, Nebenkosten und GEZ darunter.
- Auch sind die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände abzugsfähig.
Eigentumswohnung/Eigenheim:
auch hier gilt eine Anteilsberechnung anhand der Quadratmeter, gültig für Abschreibungen und Einrichtungsgegenstände.
Achtung:
Es kann unter Umständen sein, dass der steuerliche Abzug für das Arbeitszimmer begrenzt wird. Dies ist meist der Fall, wenn der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liegt. Ein Beispiel hierfür wären die Lehrer. Liegt eine solche Konstellation vor, gilt ein derzeitger Höchstbetrag von 1250 Euro.
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