Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Elster Zertifikat
29.01.21
Erwachsene Kinder in der Steuererklärung

Bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag für Ihre Studienkosten geltend machen!

 

Immer wieder lehnen Finanzämter Steuererklärungen von Studenten und Studentinnen aufgrund von angeblichen Fristversäumnissen ab. Dies hat seine Ursache darin, dass viele Behörden davon ausgehen, dass die Abgabe der Steuererklärung nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich ist. Das ist nicht ganz korrekt! Für Studierende gilt aktuell noch eine 7-Jahres-Frist. Jedoch nur für negative Einkünfte.

Antrag auf Einkommensteuerveranlagung

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann trotzdem beim Finanzamt den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Für die freiwillige Einkommensteuerveranlagung gilt eine vierjährige Festsetzungsfrist. Stichtag für die Abgabe ist der 31. Dezember.

Antrag auf Verlustfeststellung

Ausbildungskosten werden immer erst dann erstattet, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da dies bei den meisten Studierenden während der Studienzeit nicht der Fall ist, ermöglicht das deutsche Steuerrecht einen sogenannten Verlustvortrag. Hierbei werden dem Finanzamt per Steuererklärung alle studienbedingten Ausgaben und die Einnahmen in einem Jahr angezeigt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, merkt sich das Finanzamt den Differenzbetrag als Verlust. Die vorgetragenen Verluste aus der gesamten Studienzeit werden nach Berufseinstieg steuerlich verrechnet. Dies führt zu einer Steuererstattung.

 

Wer einen Verlustvortrag machen will, stellt beim Finanzamt den Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung.