Bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag für Ihre Studienkosten geltend machen!
Immer wieder lehnen Finanzämter Steuererklärungen von Studenten und Studentinnen aufgrund von angeblichen Fristversäumnissen ab. Dies hat seine Ursache darin, dass viele Behörden davon ausgehen, dass die Abgabe der Steuererklärung nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich ist. Das ist nicht ganz korrekt! Für Studierende gilt aktuell noch eine 7-Jahres-Frist. Jedoch nur für negative Einkünfte.