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12.07.22
Steuernachzahlung: Weniger Zins wird fällig

Wer Steuern nachzahlen musste, wurde bisher mit einem Jahreszins von sechs Prozent ordentlich zur Kasse gebeten. Doch der Bundesrat hatte am Freitag eine gute Nachricht: Der Zins sinkt rückwirkend zum 1. Januar deutlich.

 

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen, aber auch für Erstattungen war bisher sehr hoch. Sechs Prozent Jahreszins mussten bisher gezahlt werden, und das war eine deutliche Last für den Steuerzahler. Doch am Freitag hat der Bundesrat kurz vor der Sommerpause grünes Licht gegeben, diesen Zinssatz deutlich abzusenken.

 

Wie das Ländergremium per Pressetext mitteilt, muss künftig ein deutlich niedrigerer Zinssatz gezahlt werden. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass der entsprechende Zinssatz nach Paragraf 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt wird. Das entspricht einem Zins von 1,8 Prozent pro Jahr. Das entsprechende Gesetz hierzu soll noch im Juli in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident unterschrieben hat.

 

Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der die Zinslast auf nachzuzahlende Steuern als deutlich zu hoch eingestuft hat. Grund war der anhaltende Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Denn sechs Prozent Steuersatz würde bedeuten, dass von Unternehmen Gewinne abgeschöpft werden, die sie aktuell gar nicht in der Lage sind zu erzielen. Entsprechend hatten die Richterinnen und Richter eine Korrektur angeordnet.

 

Die Angemessenheit des Zinses soll künftig evaluiert werden, hier ist die nächste Überprüfung für das Jahr 2026 geplant. Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer. In der Regel werden Steuern auf Zinsen fällig, wenn die Steuer später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs festgesetzt wird.

 

Doch was bedeutet dies für bereits geleistete Steuern ab 2019? Einige Steuerzahler können mit nachträglichen Zinserstattungen rechnen. Erstattet wird nun die Differenz, wenn man ab Mai 2019 zu viel Steuern gezahlt hat. Für Zeiten davor jedoch nur, wenn die Fälle noch offen sind und der Steuersatz noch nicht festgelegt wurde, wie das Bundesfinanzministerium dem „Handelsblatt“ mitteilte. Hier empfiehlt es sich, den Steuerberater anzusprechen, was nun zutrifft. Für zu viel erstattete Steuern hingegen bestehe ein „Vertrauensschutz“, sodass sie nicht an den Fiskus zurückgezahlt werden müssen, berichtet das Blatt. Das gelte für erstattete Steuern von Mai 2019 bis September 2021.